Leider gibt es jetzt wieder ein neues Problem ... nennt sich DFS

Quelle: http://www.privathaftpflicht.net/geltun ... fahrzeuge/... Der Gesetzgeber hat im Luftverkehrsgesetz im Jahr 2005 einige tief greifende Veränderungen vorgenommen. Konnte man sich als Modellpilot bis zu diesem Zeitpunkt zumindest für Fluggeräte mit einem Startgewicht von weniger als fünf Kilogramm (ohne Motor) auf einen Sonderstatus berufen und den Schutz der privaten Haftpflichtversicherung genießen, ist seit 2005 damit Schluss. Denn das Luftfahrtgesetz ist in Bezug auf die Versicherungspflicht mittlerweile deutlich strenger geworden. Nur noch wenige „Luftfahrzeuge“ sind an keine Versicherungspflicht im deutschen Luftraum gebunden.
Die Folge: Klauseln in den Bedingungen zur privaten Haftpflichtversicherung, die den Versicherungsschutz für nicht versicherungspflichtige Luftfahrzeuge anerkennen, sind durch die gesetzlichen Bestimmungen im Geltungsbereich geschrumpft. Inzwischen dürfen sich nur noch Besitzer von Fluggeräten auf den Schutz ihrer Haftpflichtversicherung berufen, die eine Höhe von 30 Metern über Grund nicht überschreiten können. Selbst Drachen mit einer entsprechend langen Führungsleine könnten – wenn man das Zusammenspiel aus Flughöhe, Luftverkehrsgesetz und Privathaftpflichtversicherung streng auslegt – zum Problem für alle Versicherungsnehmer werden....
Was meinst Du damit?Schauinsland82 hat geschrieben: Leider gibt es jetzt wieder ein neues Problem ... nennt sich DFS
Sch...Schauinsland82 hat geschrieben:Da ich im gesicherten Luftbereich wohne muss ich bei der DFS eine Ausnahmegenehmigung einholen :(